EUDR – EU Deforestation-free Regulation
Was ist die neue Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung und was bedeutet sie für Unternehmen?
1. Wovon handelt der Vorschlag für diese EU-Verordnung und warum ist er wichtig?
Die EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung (EUDR) ist die neue EU-Initiative zur Begrenzung der Entwaldung durch forst- und landwirtschaftliche Aktivitäten.
Die neue Verordnung sieht neue verbindliche Sorgfaltspflichten für EU-Unternehmen vor, die den Anwendungsbereich der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) massiv erweitern und diese schließlich ersetzen werden. Der Start ist für 2024 geplant.

Europa ist einer der größten Importeure von Rohstoffen, die mit der Abholzung von Wäldern in Verbindung stehen, darunter 50 % des weltweit gehandelten Kaffees und 60 % des weltweit gehandelten Kakaos. Diese Rohstoffe allein waren für über 25 % des weltweiten Verlusts an Baumbestand im Zeitraum 2001-2015 verantwortlich.. Angesichts dieser bedeutenden Rolle auf dem Markt zielt die Verordnung darauf ab, die Auswirkungen der von den Europäern gekauften Produkte auf die Wälder und Waldgebiete der Welt zu verringern. Die EU hofft, mit gutem Beispiel voranzugehen, denn ähnliche Vorschriften könnten auch auf anderen Märkten, einschließlich des Vereinigten Königreichs, eingeführt werden.
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2. Wer ist von der EUDR betroffen?
Wie die frühere EU-Holzverordnung unterscheidet die EU die von der EU-Verordnung zur Vermeidung der Entwaldung (EUDR) Betroffenen in "Marktteilnehmer" (Erstinverkehrbringer) und "Händler". Die Marktteilnehmer (Unternehmen, die Produkte auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen) müssen ihre Lieferketten mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, um sicherzustellen, dass sie frei von Entwaldung und Walddegradierung sind, während die Händler dafür verantwortlich sind, Informationen über ihre Lieferkette zu speichern und an die Marktteilnehmer weiterzugeben.
Entscheidend ist, dass die EUDR auch große Händler aufgrund ihres großen Einflusses als Marktteilnehmer definiert.
Für welche Produkte gilt die Verordnung?
The proposed deforestation-free regulation targets those commodities, and some of the products derived from them like chocolate, leather & furniture, with the greatest impact on deforestation.

Coffee, cocoa, soy, palm oil, cattle (Beef, leather), timber & timber products.
Die Abänderungen des EU-Parlaments umfassen auch Naturkautschuk.
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3. Was müssen Sie tun?
Nach der vorgeschlagenen EU-Verordnung sind die Unternehmen verpflichtet, eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, um sicherzustellen, dass nur Produkte auf den EU-Markt gelangen, die frei von Abholzung sind. Die Unternehmen müssen nachweisen, dass die Waren nicht auf Flächen produziert wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt oder degradiert wurden. Außerdem müssen die Waren legal produziert worden sein.
Ein System zur Sorgfaltspflicht besteht aus drei Teilen.
- Informationsbeschaffung - Sammeln von Daten über die Lieferkette Ihrer Produkte, einschließlich Informationen zur geografischen Lage und zum Zeitraum der landwirtschaflichen oder forstlichen Urproduktion.
- Risikobewertung – Bewertung dier gesammelten Informationen zur Einschätzung des Risikos, dass die bewerteten Produkte mit Entwaldung, Walddegradierung oder Illegalität in Zusammenhang stehen.
- Risikominderung – Minderung von nich vernachlässigbarem Risiko. Zu den Maßnahmen könnten das Einholen weiterer Informationen, unabhängige Erhebungen, Laboranalysen oder Audits gehören.
Mit Hilfe eines von der Kommission betriebenen Benchmarking-Systems werden Länder ermittelt, bei denen ein geringes, normales oder hohes Risiko besteht, dass sie Rohstoffe oder Produkte herstellen, die nicht entwaldungsfrei sind oder nicht im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes stehen.
Die Verpflichtungen für Marktteilnehmer und Behörden werden je nach dem Risikoniveau des Produktionslandes oder der Region variieren, wobei die Sorgfaltspflichten für Produkte aus Gebieten mit geringem Risiko vereinfacht und für Produkte aus Gebieten mit hohem Risiko verschärft werden.
Wann wird sie gelten?
Der erste Vorschlag für die EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung wurde 2022 von der EU-Kommission verabschiedet und hat nun das EU-Parlament mit seinen Änderungsvorschlägen passiert. In der nächsten Phase wird das Parlament seinen Standpunkt mit dem Europäischen Rat und der Kommission aushandeln. Nach deren Einigung wird die Verordnung in den EU-Mitgliedstaaten verbindliches Recht. Es ist möglich, dass die Verordnung bis 2024 in Kraft treten wird.
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Verordnung nun noch förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann. Sobald die Verordnung in Kraft ist, haben die Marktteilnehmer und Händler 18 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften umzusetzen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen werden ein längerer Anpassungszeitraum sowie andere spezifische Bestimmungen gelten.
Was ist neu? Gibt es Unterschiede zur EU-Holzhandelsverordnung?
Der entscheidende Unterschied zwischen der bisherigen EUTR und der EUDR besteht darin, dass der Nachweis erbracht werden muss, dass ein Produkt "entwaldungsfrei" ist und nicht nur aus legalen Quellen stammt. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Rohstoff in seinem Herkunftsland nach den dortigen Gesetzen legal geerntet worden sein kann, aber dennoch ein hohes Risiko der Entwaldung besteht.
EUTR | EUDR - EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung | |
Produktumfang | Nur Holz und Holzerzeugnisse | Holz und Holzprodukte, Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja. Möglicherweise auch Naturkautschuk, Mais, Leder Möglicherweise Naturkautschuk, Mais, Leder |
Bedingungen für die Einfuhr | Das Produkt wurde im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung als vernachlässigbares Risiko eingestuft. | Das Produkt wurde als entwaldungsfrei und mit vernachlässigbarem Risiko durch eine Due-Diligence-Prüfung und die Bereitstellung einer Erklärung über die Entwaldungsfreiheit im zentralen Informationssystem der EU nachgewiesen. |
Wichtige Informationen für die Due Diligence | Nachweis des legalen Holzeinschlags auf der Grundlage einer Analyse des Risikos der verwendeten Holzarten und des entsprechenden Herkunftslandes (über eine rückverfolgbare Lieferkette) | Nachweis, dass Produkte frei von Entwaldung und Waldschädigung sind, basierend auf den gesammelten Informationen über die Herkunft und die Lieferkette. |
Due-Diligence-Verpflichtungen | Marktteilnehmer (Erstplatzierer des Produkts auf dem EU-Markt) | Betreiber und große Händler (Händler mit mehr als 250 Mitarbeitern) |
Länder-Benchmarking-System | Keine. Die Sorgfaltspflichtregelung (DDS) wird unabhängig vom Herkunftsland angewendet. | Geringes Risiko: Leichtere DDS (nur Informationsbeschaffung) Normales Risiko: alle DDS-Schritte, 5% von den Behörden überprüft. Hohes Risiko: alle DDS-Schritte, 15 % werden von den Behörden überprüft. |
CITES-Arten | Das Produkt kann eingeführt werden, wenn es aus CITES-Arten mit CITES-Zertifikat besteht. | CITES-Arten werden weiterhin auf das Risiko der Entwaldung geprüft. |
FLEGT | Ist das Produkt mit einer FLEGT-Genehmigung versehen, handelt es sich automatisch um legales Holz und kann eingeführt werden. | FLEGT-Holz gilt als legal, aber der Marktteilnehmer muss nach wie vor nachweisen, dass das Produkt frei von Etnwaldung ist. |
4. Was können wir für Sie tun?
Viele unserer Kunden fragen sich: Wie soll ich diese Komplexität beherrschen? Wie kann ich auf Nummer sicher gehen, ohne dass mein Prozess finanziell oder organisatorisch aus dem Ruder läuft?
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FAQs zur EUDR:
> Was ist der überprüfbare Beweis für "entwaldungsfrei"?
Die Marktteilnehmer müssen nachweislich belegen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind. Die EU-Kommission hat noch nicht festgelegt, wie der Nachweis aussehen muss. Mögliche Elemente sind::
Satellitenbilder
Die Lieferkette wird mit Hilfe von Geolokalisierungsinformationen bis zum Ursprung zurückverfolgt. Bilder, die vor und nach der Gewinnung von Rohstoffen aufgenommen wurden, werden verglichen.
Urproduzenten rapportieren direkt unter Nutzung mobiler digitaler Technik.
Landwirte machen Fotos von der Neuanpflanzung von Bäumen nach der Gewinnung von Rohstoffen (Geotagging oder Fotometadaten ermöglichen die Erfassung von Zeitpunkt und Standort).
> Wie sieht der Vollzug der EUDR aus?
Nach der Verabschiedung wird jeder Mitgliedstaat für die Durchsetzung der Verordnung durch die zuständigen nationalen Behörden verantwortlich sein. Die Unternehmen werden überwacht und zur Rechenschaft gezogen, wenn sie die Anforderungen der Verordnung nicht einhalten.
Die Unternehmen müssen in einem europäischen Informationssystem eine Erklärung abgeben, in der sie bestätigen, dass sie die Sorgfaltspflicht erfolgreich ausgeübt haben und dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte den EU-Vorschriften entsprechen.
Der Vorschlag sieht ein Mindestkontrollniveau vor, das im Falle von Hochrisikoländern höher sein kann, sowie abschreckende Sanktionen, einen obligatorischen Informationsaustausch zwischen Zoll- und anderen Behörden und die Verpflichtung der Vollzugsbehörden, auf begründete Bedenken der Zivilgesellschaft zu reagieren. Die Behörden der Mitgliedstaaten werden in der Lage sein, ein neues digitales System zu nutzen, das relevante Informationen über die in der EU in Verkehr gebrachten Waren und Produkte zentralisiert, wie z. B. die geografischen Koordinaten und das Produktionsland, um die Wirksamkeit der politischen Maßnahmen zu erhöhen.